Ich glaube, da liegt der kleine aber feine Unterschied "... in der ab 1.9.1983 gültigen Fassung eheliche Kinder mit der Geburt automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben".
Demnach betrifft es z.B. nichteheliche Kinder nicht. Da sind andere Länder schon wesentlich weiter, weil sie keinen Unterschied mehr machen, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Natürlich muss es aber eine offizielle Vaterschaftsanerkennung geben.
Viele Grüße
Hina
__________________
"Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann
|