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#1
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![]() Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1890 Region, aus der der Begriff stammt: Waldeck-Pyrmont Liebe kluge Leute, vielleicht gehört meine Frage hier nicht her, aber momentan weiß ich keine bessere Stelle - und ihr seid viele und ihr wisst viel. Also: In einer Feuer-Versicherungspolice (f. das Haus eines Webers) von ca. 1890 heißt es: "Im Brandfall darf der Webstuhl weder abgebrochen noch abgeräumt werden, widrigenfalls Schäden daran nicht ersetzt werden." Was mag der Sinn dieser Bestimmung gewesen sein? |
#2
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![]() Ich würd mal sagen.
Reine Beweissicherung Die Versicherung will sich selbst von vorhandenen Schäden, ggf. deren Ursache durchden Brand und ggf. Kosten von deren Beseitigung überzeugen. Das ist nicht möglich wenn der Gegenstand (Hauptinventar eines Webers) bereits beseitigt wär.(und Versicherungsansprüche auf Ersatz geltend gemacht würden) |
#3
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![]() Hallo, so sehe ich das auch.
So lange die Flammen noch lodern, darf narürlich der Webstuhl entfernt werden um ein Ausbreiten des Feuers zu unterbinden, aber das ist hier nicht gemeint. Sondern es geht tatsächlich darum, die Brandruine zur Begutachtung des Schadens und der Ermittlung der Auszahlungshöhe anhand der vorhandenen Produktionsanlagen (bzw. ihrer übergebliebenen Reste), unangetastet zu lassen. Viele Grüsse Geändert von Anna Sara Weingart (18.03.2017 um 12:53 Uhr) |
#4
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![]() Herzlichen Dank für die Antworten!
Ich habe noch einmal den ganz genauen Wortlaut nachgeschaut, und der lautet: "Der versicherte Webstuhl darf im Brandfalle weder abgebrochen noch geräumt werden, widrigenfalls der Schaden daran nicht vergütet wird." Weil ich "im Brandfalle" wörtlich genommen hatte, schien es mir unverständlich, denn warum sollte man das Ding verbrennen lassen und nicht zu retten versuchen? Wenn ihr jedoch meint, "im Brandfalle" bedeute "nach einem Brand", liegt die Erklärung natürlich im Punkte der Beweissicherung. Das würde ich auch gerne so verstehen, bin aber, ehrlich gesagt, noch nicht wirklich glücklich damit, denn "im Brandfalle" heißt nach normalem Sprachgebrauch: "wenn es brennt". So ist ja auch überall die Benutzung eines Fahrstuhls "im Brandfalle" verboten - nicht n a c h einem Brand (da gibt es vielleicht weder Haus noch Fahrstuhl). Und genau deshalb frage ich mich, was es n a c h einem Brand in so einem alten Haus vom Webstuhl wohl noch "abzubrechen" oder gar "zu räumen" geben soll. Deshalb bitte ich um Entschuldigung, wenn ich noch nicht zufrieden bin. Vielleicht könnt ihr mich überzeugen/reden. ![]() ![]() Geändert von henrywilh (18.03.2017 um 18:10 Uhr) |
#5
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![]() Ich versteh dich nicht ganz lieber Henry,
Was ist denn Gegenstand der Versicherung? Schutz gegen Brandschäden Was ist denn dann der Versicherungsfall? Richtig, der Brandfall. Du musst nicht nur an einen Vollbrand denken, gerade in den Zeiten der Ofenheizungen, offenen Lichter etc ist durchaus an lokale Brände, Zimmerbrände etc zu denken mit Schäden im wesentlichen an Inventar das mitversichert war. Bei einem Weber war halt der versicherte Webstuhl das wesentliche (und wohl auch teuerste) Inventar und wurde deswegen gesondert erwähnt. Oder einfach: "Im Brandfalle" versteh ich nicht "Es brennt gerade" sondern "im Versicherungsfall" also wenns gebrannt HAT. Geändert von Huber Benedikt (18.03.2017 um 18:52 Uhr) |
#6
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![]() Zitat:
Nach heutigem Sprachgebrauch ist es anders: https://de.wikipedia.org/wiki/Verhalten_im_Brandfall Im 19. Jh. findet es sich ganz genau so. https://www.google.de/#q=%22im+Brand...,cd_max:1899&* ------------- Aber vorausgesetzt, es sei "NACH dem Brand" gemeint, es sei also dem Versicherungsnehmer verboten NACH dem Brand den Webstuhl abzubauen oder den aufgezogenen Stoff zu entfernen - heißt das: Es wäre ihm erlaubt, das alles zu BEGINN des Brandes ("es brennt gerade") zu tun? Geändert von henrywilh (18.03.2017 um 19:58 Uhr) |
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