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#1
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![]() Jahr, aus dem der Text stammt: 1855 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Filke in Unterfranken Namen um die es sich handeln sollte: Johannes Landgraf Guten Tag liebe Forschergemeinde, im Anhang befindet sich ein Auszug aus dem Taufregister aus Filke in Unterfranken. Bei der Person handelt es sich um meinen Ur-Ur-Großvater. Die erste Spalte mit "Name des Kindes" kann ich lesen. Bei den Spalten danach tue ich mir unheimlich schwer. Deshalb meine Bitte, wie lautet der Name des Vaters (3. Spalte)? Der Name der Mutter (6. Spalte) lautet Johanna Katharina Landgraf. Ist dort auch irgendwo der Geburtsname ersichtlich? Viele Grüße, Chris |
#2
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![]() Hallo Chris,
also zur Mutter: Johanna Katharina Landgraf, ledige Taglöhnerin, evang. u. löbl. (???) Beim Vater steht ein Vermerk zur Anerkennung der Vaterschaft, den ich leider auch nur in Bruchstücken ein wenig entziffern kann. .... ...., lediger ...... ehelich u. hier hat sich nach Landgericht Mittfrken (?) lt. .... am 17. Juny 1856 als Vater desr Kindes be- stimt Vielleicht kann ja jemand anderer den Rest auch noch irgendwie entziffern. Gruß Christian |
#3
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![]() etwas unscharf, aber:
Kesper? Saller?, lediger Maurergeselle v. hier hat sich nach landgerichtl. Mittheilung lt. .... vom 17. Juny 1856 als Vater des Kindes be- kannt |
#4
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![]() Johanna Katharina Landgraf, ledige Taglöhnerin, evang. luth[erisch]
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#5
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![]() Hallo,
als Vater lese ich Kaspar Valler, nicht Saller, da V wie Vater. |
#6
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![]() Hallo,
der Großbuchstabe hat viel mit dem V in Vater zu tun, aber dann ist da über dem zweiten Buchstaben (der wie die beiden a in Kaspar daherkommt) noch ein Häkchen. Demnach Väller? Gruß Gabriel |
#7
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![]() Kaspar Valler, lediger
Maurergeselle hier hat sich nach langerichtl. Mittheilung lt. ??? v. 17. Juny 1856 als Vater des Kindes be kannt Für die Häkchen muss man genau hinschauen aber die sind da, und bei dem Vater-V nicht. Zur Sicherheit die Matrikel nach dem Namen Valler /Väller sichten |
#8
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![]() Kaspar Valler, lediger
Maurergeselle hier hat sich nach langerichtl. Mittheilung lt. ??? v. 17. Juny 1856 als Vater des Kindes be kannt Für die Häkchen muss man genau hinschauen aber die sind da, und bei dem Vater-V nicht. Zur Sicherheit die Matrikel nach dem Namen Valler /Väller sichten |
#9
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![]() Vielen Dank für eure zahlreichen Hinweise.
Bedeutet das schlußfolgernd, dass der Name Landgraf dann über die Mutter in die Familie gebracht worden ist? Könnte der Herr Valler/Väller auch der leibliche Vater sein, nur dass das Kind den Namen der Mutter angenommen hat, da die Eltern nicht verheiratet waren? Kennt sich da jemand aus wie das damals so abgelaufen ist? Damals war das doch ein Drama wenn ein uneheliches Kind auf die Welt kam. Viele Grüße, Christian |
#10
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![]() Ja, illegitim (unehelich) geborene Kinder bekamen bis 196x/197x zunächst den Geburtsnamen der Mutter, den Familiennamen des Vaters bekamen sie erst nach der Heirat der Eltern und erfolgter Legitimation (das ist dann im Geburtseintrag meist vermerkt).
Früher wurde den Frauen ja leider auch nicht sonderlich viel zugetraut deshalb bekamen diese unehelichen Kinder einen (männl.) Vormund- dem gesamten Prozess ging natürlich einiges voraus wie die Anerkennung der Vaterschaft durch den Erzeuger (leibl. Vater) und die Festsetzung der Alimentierungssumme (ich müsste lügen aber meine das dies damals [vor 1900] eine einmal zu zahlende Summe war). Über dem Ganzen wachte das Vormundschaftsgericht! Du könntest evtl. noch im zuständigen Staatsarchiv anfragen ob die Vormundschaftsakten zu Deinem Ur-Ur-Großvater noch vorhanden sind, die mussten ja bis zu seiner Großjährigkeit geführt werden und befanden sich immer im Gerichtssprengel des Wohnorts der Mutter. Dort enthalten sein wird dann u. a. die Vaterschaftsanerkennung des Herrn V. Und die Alimentierungsvereinbarung. Ich dachte auch das uneheliche Kinder früher voll das Drama gewesen ein mussten, aber hab in meinem Stammbaum auch mehrere Illeg. drin und stolperte bei meinen Suchen über soviele unehelich geborene Kinder. Das Drama machten nur die anderen daraus ![]() |
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filke , landgraf |
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