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#1
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eine Frage: wenn im KB unter der Rubrik Geburt ein Kreuz für verstorben ist und darunter steht
fortunatus...ist das der Name (klein geschrieben) oder ist das Kind glücklicherweise gestorben (was wohl makaber wäre) |
#2
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![]() Fortunatus bedeutet auch selig.
Friedrich |
#3
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![]() aja , alles klar
wäre mir sehr makaber vorgekommen vielen Dank auch bei dir bin ich mir sicher, dass du auch Folgendes weisst: wieso taucht bei einer Geburt unter Eltern ausschliesslich der Vater auf, nicht jedoch die Mutter? Ist die evtl. bei der Geburt verstorben und wird dann gar nicht genannt???? |
#4
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![]() Hallo
Das ist wirklich eine dumme Marotte der alten Pfarrer. In Halle/ Saale ist z.B. beim Taufeintrag des Georg Friedrich Händel *1685 wird auch nur der Vater (Georg Händel) angegeben. Die Mutter Dorothea Taust wurde nicht erwähnt. Sowas ist bei ev. Pfarreien ohne entsprechende Erlasse nichts ungewöhnliches. Aber auch bei katholischen Pfarreien gibt es sowas. Ich kenne Gemeinden, in denen ohne Erlasse bis 1760 nur der Vorname der Mutter und bis ca 1700 nicht einmal der angegeben wird. Ich vermute darin dass nur der Ehemann als Hausvorstand den Vorfahren als wichtig erschien. |
#5
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![]() Ich gehe mal davon aus, daß es ein älteres Kirchenbuch ist. Erst im 19. Jahrhundert wurden Standartkirchenbücher, d.h. mit Spalten eingeführt. Vorher schrieben die Pfarrer nur das, was sie für richtig hielten. Es ging schließlich nur darum, ihre Amtshandlungen festzuhalten. An die "armen" Ahnenforscher dachten sie natürlich nicht.
Langer Rede, kurzer Sinn: Die Mütter wurden schlichtweg nicht notiert. Friedrich |
#6
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![]() ja, das könnte das erklären
zum Glück war dieser Pfarrer nicht lange in der Gemeinde |
#7
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![]() ich denke mal dass die Pfarrer dachten die Abstammung von der Mutter ist gesichert, während die Abstammung vom Vater ja irgendwie belegt werden musste. Deshalb werden viele Pfarrer die Mutter einfach nicht mit aufgeschrieben haben.
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#8
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![]() Zitat:
ich glaube eher, dass die Frauen keine Wertschätzung erfahren haben. Viele Grüße Uschi |
#9
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![]() Zitat:
das stimmt so aber auch nicht! ![]() Selbst wenn die Pfarrer recht uneingeschränkt waren, was ihre Eintragungen in die Kirchenbücher angeht, einige Angaben "mußten" auch früher schon notiert werden; so z.B. der Name des Getauften oder der Brautleute, bei Heiratseinträgen; in Westfalen ab etwa 1790 auch die Namen der Eltern der Brautleute usw. Auch durfte z.B. das Datum, an dem die kirchl. Handlung vollzogen wurde, nicht fehlen. Ein Pfarrer mußte also den Tag der Taufe oder den des Begräbnisses im Kirchenbuch festhalten. Wenn er zusätzlich noch den Tag der Geburt oder den Todestag mit eintrug, dann war das anfangs bereits eine Zusatzleistung, die der Geistliche nicht hätte erbringen müssen. Ganz "frei" waren die Pfarrer also auch in früheren Zeiten nicht. ![]() Beste Grüße -Jens |
#10
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![]() Hallo Jens
Ich habe heute einen Kirchenbucheintrag aus Haldern (Niederrhein) bekommen. Heirat 1824 da werden nur die Namen der Brautleute, deren Alter und die Trauzeugen genannt. Die Eltern der Brautleute werden nicht genannt. anika |
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