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#1
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Hallo,
nehmen wir an, ein Mann katholischen Glaubens wird im Ort A geboren, heiratet im Ort B und wohnt dann mit der Ehefrau im Ort C. Dort lassen sich die beiden scheiden und der Mann zieht wieder in seinen Geburtsort A. Dort heiratet er ein zweites Mal und zwar wieder katholisch. Da er sich als Katholik nicht scheiden lassen durfte, verschweigt er dem Pfarrer, dass er geschieden ist, und der Pfarrer trägt ins Kirchenbuch ein: Junggeselle. Was meint ihr, war so etwas möglich? Zeitraum des Geschehens etwa 1850 bis 1895. Schönen Abend! Jo |
#2
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![]() Warum nicht? Gesetze sind doch dafür da, das sie auch verletzt/gebrochen/umgangen werden können.
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#3
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![]() Ich könnte mir das auch gut vorstellen, besonders wenn die Ort recht weit voneinander entfernt liegen.
Damals war sowas sicher viel einfacher und nicht nur das... ![]() |
#4
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![]() Hallo
Hm, müsste es nicht sowohl in den Geburts- wie in den Wohnorten Aufgebote gegeben haben, eben um genau sowas zu vermeiden? Zwar können katholische Ehen vor der Kirche nicht geschieden werden, wohl aber für nichtig erklärt werden, sofern die Gründe es erlauben. |
#5
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![]() Rein theoretisch, wenn ein Mann in Bad Tölz katholisch heiratet und dann nach Lübeck reist und eine neue Frau heiratet um mit ihr dann in Karlsruhe zu leben, dann kann das 1870 doch sicher niemand nachweisen, oder?!
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#6
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![]() Meines Wissens kann eine katholische Ehe zwar nur durch den Tod geschieden werden, es ist aber möglich, eine Annullierung zu erwirken wenn man irgendwie glaubhaft nachweisen kann, dass die Ehe nicht "vollzogen" wurde, d.h. i.d.R. dass der Ehpartner keine Kinder will und somit aus Kirchensicht der Hauptzweck der Ehe nicht erfüllt wird. Würde ich also erst mal prüfen, ob der Mann mit der ersten Frau Kinder hatte. Vielleicht war keine Kinder haben zu können ja früher auch ein Annullierungsgrund? Immerhin gab es bei Hoferben z.B. ja auch diese Sonderregelung in manchen Kirchspielen, dass Paare erst mal probeweise als verheiratet galten, bis klar war, ob sie auch tatsächlich Nachwuchs produzieren konnten.
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#7
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Meines Wissens ja. Das war vielleicht nicht für alle Ehepaare schlimm, aber es war ein Grund zur Annullierung, wenn einer der Ehepartner es wollte. Also sowohl keine Kinder haben zu wollen wie auch haben zu können.
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#8
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![]() Guten Morgen,
ich bedanke mich für die Antworten. Also, der besagte Mann hatte mit seiner ersten Frau zwei Kinder. Mit einem Aufgebot vor der zweiten Heirat im Ort A konnte man ihn nicht erwischen, da die erste Heirat im Ort B stattfand und die erste Frau gebürtig aus D kam. A = Frankenstein; B = Reichenau, Kreis Frankenstein; C = Patschkau; D = Pilz, Kreis Frankenstein. Alle Orte liegen in Schlesien. Gruß Jo Geändert von Raschdorf (03.10.2019 um 11:43 Uhr) |
#9
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![]() Hm, das ist ja wirklich sehr merkwürdig. Und die Trauzeugen bei der 2. Heirat hatten dann auch keinen Bezug zu den anderen Orten oder haben dichtgehalten? Was steht denn in der Spalte zu ob der Vormund eingewilligt hat? Wenn da 'schriftlich' steht, könnten Sie evtl. mal recherchieren, ob der entsprechende Beibrief noch in irgendeinem Archiv schlummert.
Alternativ könnten Sie auch prüfen, was aus den ersten 2 Kindern geworden ist. Wenn die geheiratet haben, was steht in deren Heiratseinträgen zum Vater? |
#10
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![]() Guten Tag,
zu #9: Das mit dem Vormund verstehe ich nicht. Die Trauzeugen geben bei beiden Hochzeiten nichts her. Als die beiden Töchter aus der ersten Ehe heirateten, wurde beim Standesamt in Patschkau eingetragen, der Vater halte sich "an unbekanntem Ort" auf. Der Pfarrer schrieb in beiden Fällen: eheliche Tochter des ..... daselbst. Jo |
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