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#1
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![]() Quelle bzw. Art des Textes: 03744 Thür. Landsarchiv Jahr, aus dem der Text stammt: 1780 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Arnstadt Namen um die es sich handeln sollte: Schuhmacher Johann Wilhelm Pfau aus Ohrdruf, jetzt in Arnstadt, mit Johanna Susanna Marie Röhrig Liebe Helferlein! einer meiner Vorfahren wollte 1780 seine Verlobung auflösen. Dazu hat er ein anwaltliche Hilfe erhalten. Inzwischen sind wir bei Seite 4 und ich verzweifle... scheinbar hat nun der Anwalt geschrieben. ![]() Unklare Stellen habe ich mit ? markiert bzw. fehlende mit .... ------------Seite 4 ………leitung sämtlicher… aus vorherigen…… …….. legten den Inhalt vor ………………… bekannt, es …. Hrn Regierungs- advocat…….. als befragten den Pfau alles zu seinem Vorteil? Und wider den äußeren? Verlaut? …. Vergeben habe, ………..? Die Röhrigerin durfte versprechen? sie zu heyraten. Vor der Heyrath mit einem Schuster? versuchte? Jahre in …………. zu leben, declarierte je- doch ………………… die Röhrigerin verfiel …. |
#2
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![]() Hallo,
leider mit einigen Lücken: ------------Seite 4 Verlassung sämtlicher Comparenten auf vorgängen sachgemäßen …….. leztere den Inhalt vor- stehenden Schreibens bekannt, so welche der Hr Regierungs- Advocat B…hof als rechtl. Beystand der Röhringin behaupten daß Pfau alles zu seinem Vorteil und wider den wahren Verlauf der Sache vorgetragen habe, und keinesweges würde leug- nen können, die Röhringin durch sein Versprechen, sie zu heyraten, von der Heyrath mit einem Schneider Nahmens Jahn, abgehalten zu haben, declarierte je- doch zugleich, wie die Röhringin, weil nicht zu leug- nen stehe, daß bey dem zwischen dem Pfau und lezterer geschehenen ehelichen Versprechen die Einwilligung der Eltern ermangele, den Pfau, wenn er dieselbe entschädige, an seiner anderweiten Heyrath nicht behindern Remonstriert(= Einwand) nun Fürstl Consistorium beiden Theilen, wie es der- mahlen darauf ankommt, ob ein gültiges Eheversprechen... VG mawoi Geändert von mawoi (14.08.2020 um 21:48 Uhr) |
#3
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![]() noch ein wenig von mir:
------------Seite 4 Verlassung sämtlicher Comparenten auf vorgängigen sachgemäßen Vertrag(??) leztern den Inhalt vor- stehenden Schreibens bekannt, so welche der Hr Regierungs- Advocat B…….. als rechtl. Bestand der Röhringin behaupten daß Pfau alles zu seinem Vortheil und wider den wahren Verlauf der Sache vorgetragen habe, und keinesweges würde ...leug- nen können, die Röhringin durch sein Versprechen, sie zu heyrathen, von der Heyrath mit einem Schneider Nahmens Jahn, abgehalten zu haben, declarierte je- doch zugleich, wie die Röhringin, weil nicht zu ..leug- nen stehe, daß bey dem zwischen dem Pfau und lezterer geschehenen ehelichen Versprechen die Einwilligung der Eltern ermangele, den Pfau, wenn er dieselbe(?) entschädige, an seiner anderweiten Heyrath nicht behindern. Demonstrierte nun Fürstl Consistorium beyden Theilen, wie es der- mahlen darauf ankomt, ob ein gültiges Eheversprechen... Geändert von Karla Hari (14.08.2020 um 07:05 Uhr) |
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1780 , arnstadt |
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