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#1
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Hallo,
ich habe einmal eine Frage zu der neuen Datenschutzverordnung. Betrifft diese auch eine Ahnenwebseite (privat), auf der noch lebende Personen enthalten sind? Die persönlichen Daten werden ja nicht angezeigt, aber die Namen der Kinder/Eltern. Auf meiner Webseite habe ich auch ein paar Links aufgeführt, z.B. auch auf Ahnenforschung.net. Muss ich hier irgendetwas beachten, obwohl es privat ist? Webseite s.u. Vielen Dank Stefan Wessel |
#2
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![]() Hallo Stefan,
ohne dass ich hier eine Rechtsberatung vornehmen will, einfach mal ein Auszug aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (wie es auch in Deinem Thread-Titel korrekt heißen müsste): Artikel 2: "(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. (2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten ..." Artikel 4: "Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: 1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind ..." Es grüßt der Alte Mansfelder |
#3
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![]() ???
Zitat:
.. oder liegt das am gekürzten Zitat? |
#4
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![]() Hallo offer,
die letzten beiden Zeilen sind das Entscheidende, nicht das, was Du hervorgehoben hast. Es grüßt der Alte Mansfelder |
#5
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![]() Zitat:
Zuerst wofür es Gilt (Art. 2 Abs. 1) und dann wofür es eine Ausnahme gibt (Art. 2 Abs.2 Lit. c) Sie gilt also für die Verarbeitung personenbezogener Daten mit Ausnahme für natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. |
#6
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![]() Also für private Betreiber gilt die Richtlinie nicht. Was ist denn, wenn ich aber Karten von google benutze (ich generiere die Webseite mit tng) oder auf andere Seiten wie facebook verlinke ? Da zählt dann auch zuerst der private Zweck meiner Seite und ich habe nichts zu bedenken ? Oder sollte man eine entsprechende Datenschutzerklärung in jedem Fall auf die Webseite packen ?
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