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#1
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![]() Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1856 Region, aus der der Begriff stammt: Mecklenburg Selbstverständlich danach "gegoogelt" Hallo, wer weiß, was das bedeutet? Im Strafregeister von 1856 wird eine Person gesucht, die wegen kleinerer Vergehen u. a. auch wegen Übertretung des Sonntag-Gesetzes gesucht wird. Natürlich ist mir das 3. Gebot bekannt,das da heißt Du sollst den Feiertag heiligen Dass man Einkehr halten und möglichst nicht alltägliche Arbeiten verrichten soll, alles bekannt. Damit im Zusammenhang stehen in Deutschland heute auch die Ladenöffnungszeiten. Was bedeutete das Gesetz im 19. Jahrhundert und welches Strafmaß konnte zur Anwendung kommen? Gruß Renate Geändert von schulkindel (20.11.2019 um 14:01 Uhr) |
#2
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![]() Hallo, wir müssen uns auf Mecklenburg konzentrieren, da ausschließlich dessen Landesgesetze für Deinen Fall relevant sind.
Für Mecklenburg gibt es die: "Sammlung aller für das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin gültigen Landes-Gesetze", in mehreren Bänden, aus dem Jahr 1836 Darin findet man u.a. im Band 7 auf Seite 141 folgenden Gesetzestext, siehe Bild-Anhang; Strafmaß in Bild 2: Geändert von Anna Sara Weingart (19.11.2019 um 19:27 Uhr) |
#3
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![]() Außerdem bestand die Pflicht zur Teilnahme am Sonntags-Gottesdienst, siehe Bilder 1 + 2, Strafmaß Bild 3
(Quelle: wie oben, Band 4, Seite 346) |
#4
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![]() Hallo Anna Sara,
wow! Du bist der Frage akribisch nachgegangen und hast die Antwort - wie in der Wissenschaft üblich - belegt. Hab vielen Dank dafür! Das waren ja harte Bestimmungen seinerzeit! Und trotzdem muss es anscheinend vorgekommen sein, dass man sich zu Zeiten des Gottesdienstes (oder danach?) in den Gasthäusern aufgehalten hat. Der Krug stand manchmal genau gegenüber vom Gotteshaus, so gesehen in Mecklenburg und auch Westpreußen. Viele Grüße Renate |
#5
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![]() Ich denke, nach dem Gottesdienst durften sie dorthin.
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#6
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![]() ...Ja, so dürfte es gewesen sein.
Gruß Renate |
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